Management von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen

Der umfassendste Antrag zum Thema Klimaschutz auch passend zu den Haushaltsverhandlungen für den nächsten Doppelhaushalt wurde am 25. September 2022 gemeinsam mit den Fraktionen der SPD und der UWB gestellt.

Im Ausschuss für Finanz- und Förderangelegenheiten am 08.11.2022 wurde ausgiebig diskutiert und trotz der Dringlichkeit des Themas und der zu Verfügung stehender Fördermittel wurden folgende Änderungen im Kompromiss beschlossen:

  • Die Mitglieder des Ausschusses erkennen die Notwendigkeit zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung an.
  • In den Doppelhaushalt 2023/2024 werden erstmal keine Haushaltsmittel aufgenommen, jedoch wird die Verwaltung beauftragt die Förderfähigkeit zu prüfen.
  • Danach erfolgt die weitere politische Beratung zur Einrichtung der beantragten Stelle.

Sachdarstellung

Uns wird gerade vor Augen geführt, wie wichtig das Management der eigenen Gebäude und Liegenschaften im Sinne der energetischen Sanierung ist, z.B. die Einbindung eines Energieberaters. Darüber hinaus steigen die Koordinationsaufgaben von städtischen Projekten, z.B. dem Konzept für Freiflächen-PV, die Photovoltaikanlage für das Waldbad Alt Garge oder auch die Umsetzung des Radwegekonzepts. Aber auch in Sachen Risikovorsorge bei Starkregen (Gräbenmanagement) müssen wir dringend handeln. Es sind außerdem weitere strategische und investive Maßnahmen im Blick zu behalten, die im Haushalt zu Einsparungen führen z.B. effiziente Nutzungskonzepte der städtischen Gebäude, smarte Thermostatsysteme, adaptive Straßenbeleuchtung o.ä.

Es häufen sich offensichtlich Aufgaben die direkt mit dem Klimaschutz in der Stadt Bleckede zusammenhängen. Bereits jetzt ist laut Niedersächsischem Klimaschutzgesetz jede Kommune verpflichtet einen Energiebericht zu erstellen und zu veröffentlichen (beginnend mit dem Jahr 2022). Das zeigt uns, wir können damit rechnen, dass Klimaschutz auch als Pflichtaufgabe auf uns zukommen wird.

Die Menge der Themen lassen sich ohne ausreichende personelle und finanzielle Mittel aus dem laufenden Geschäft in der Verwaltung nicht umsetzen. Es ist darum dringend notwendig, Bundesfördermittel in dem Bereich systematisch einzuwerben, so lange diese noch in der Fülle vorhanden sind sowie eine Fachkraft aus dem Themenfeld für die Stadt zu gewinnen.

Die Gelegenheit (Fördermittel und Fachpersonal) ist jetzt noch günstig und deshalb schlagen wir vor, dass die Stadt das „Erstvorhaben Klimaschutz der Kommunalrichtlinie“ aus Bundesmitteln einwirbt. Dieses Programm beinhaltet:

  • Fördermittel für eine Personalstelle
  • Fördermittel für Dienstleistungen und sonstige Sachmittel
  • Förderquote von 70% und für den Zeitraum von 24 Monaten

Im Programm sind vorgesehen:

  • Ein Prozess für ein Klimaschutzkonzept, das auf unsere Bedürfnisse und Machbarkeit abgestimmt ist
  • Eine breite Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Stadtgebiet
  • Beratung und Vernetzung wichtiger Akteure und Unternehmen.
  • Koordiniert und organisiert die bereits vorhandenen Konzepte und nächste Maßnahmen.
  • Setzt die Ziele aus dem NDS Klimaschutzgesetz um.
  • Betreut und koordiniert externe Dienstleister; Fördermittelakquise

Wenn wir an diesem Programm teilnehmen

  • Können wir eine Person mit Sach-und Fachverstand anwerben, die über die Fachbereichehinweg an den Themen arbeitet.
  • Können wir als kleine Kommune bis zu 5-mal mehr Fördermittel, auch für investiveMaßnahmen, einwerben (laut Wirksamkeitsprüfung des Umweltbundesamt im Juli 2022)
  • Kann die eigene Stelle eine spürbare Entlastung und hohes Einsparungspotential bei den großenInvestitionen, Sanierungen und Bauvorhaben ermöglichen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Stelle wird im Stellenplan 2023/2024 aufgenommen und Mittel im Haushalt 2023/2024eingestellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fördermittelantrag vorzubereiten und beim Projektträger zurPrüfung einzureichen, sowie das Bewerberfeld zu sondieren.
  3. Die genaue Ausgestaltung und die inhaltlichen Schwerpunkte werden im entsprechendenFachausschuss beraten.
  4. Bei positivem Zuwendungsbescheid wird der konkrete Beginn in das Programm zum Beschlussvorgelegt.

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